Gilt für jeden Schaden eine Selbstbeteiligung?


Wenn Sie eine Wohnung in den Niederlanden besitzen, dann gilt bezüglich der Selbstbeteiligung das Folgende: Für Glasschaden, Schaden aufgrund des Verlusts der Nutzung oder wegen Schlechtwetter gilt keine Selbstbeteiligung. Bei Sturmschaden beträgt die Selbstbeteiligung 250,00 €.


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